Verwertungsnachweis:
Für Personenkraftwagen, die stillgelegt werden, muss 18 Monate nach Abmeldung der Nachweis über den Verbleib des Fahrzeugs geführt werden (Kaufvertrag oder Verwertungsnachweis). Bei endgültiger Stilllegung ist in jedem Fall ein Verwertungsnachweis vorzulegen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist ein hohes Bußgeld fällig!
Bei uns erhalten Sie selbstverständlich den gesetzlich vorgeschriebenen Verwertungsnachweis.